Hauptverein
Für die Mitgliedschaft im SV Söcking sind jährlich nachfolgende Beiträge zu entrichten. Zur Vereinfachung und Kostensenkung bitten wir das Lastschrift-Verfahren zu wählen. Wir nehmen am SEPA-Basislastschriftverfahren teil. Der Bankeinzug erfolgt im Voraus jeweils im I. Quartal des Jahres.
Erwachsene | 100,- Euro |
Ermäßigte ¹ | 50,- Euro |
Kinder ² / Jugendliche | 50,- Euro |
Familien ³ | 160,- Euro |
Aufnahmegebühr | 5,- Euro |
¹) Ehegatten von Mitgliedern, Auszubildende, Studenten, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende, Rentner, Arbeitslose. Eine Änderung im Mitgliedstatus muss von dem Mitglied an den Verein gemeldet werden.
²) bis 14 Jahre
³) Zur Familie zählen Kinder bis zum 18. Lebensjahr. Sind die Kinder Auszubildende, Studenten, Wehrpflichtige oder Zivildienstleistende, liegt die Altersgrenze bei 25 Jahren.
Eintritte / Austritte
Nach der Satzung des SV Söcking muß sowohl der Eintritt in den Verein (auch in einzelne Abteilungen) als auch der Austritt aus dem Verein (auch aus einzelnen Abteilungen) schriftlich über die Geschäftsstelle des Vereins erfolgen. Austritte sind nur zum Ende des Kalenderjahres möglich.
Abteilungsbeiträge (gültig ab dem 01. Januar 2023, in €)
Erwachsene | Ermäßigte3 | Kinder/Jugendliche4 | Familie5 | |
Badminton | € 50 | € 35 | € 35 | – |
Basketball | € 85 | € 70 | € 70 | |
Fußball | € 75 | € 70 | € 70 / € 80 | € 95 |
Gymnastik/Fitness | € 70 | € 65 | € 50 | – |
Handball | € 85 | € 70 | € 70 | – |
Ski | € 50 | € 30 | € 30 | € 95 |
Stockschießen | € 20 | – | – | – |
Tennis1 | € 120 | € 90 | € 40 / € 60* | – |
Theater | – | – | – | – |
Tischtennis | € 55 | € 45 | € 45 | € 70 |
Yoga (+Gym./Fitness)2 | € 140 | € 120 | € 120 | – |
1 Tennis erhebt, zusätzlich zum Abteilungsbeitrag, noch eine Platzarbeitsumlage von €50 pro Erwachsenem (*Jugendliche €25), die bei geleisteten Arbeitsstunden wieder rückvergütet werden.
2 Yoga ist ein extra Angebot der Abteilung Gymnastik / Fitness. Mit einer Yoga-Mitgliedschaft kann auch an allen Gymnastik- / Fitness-Abteilungskursen gratis teilgenommen werden.
3 Ehegatten/Ehefrauen von Mitgliedern, Auszubildende, Studenten, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende, Rentner, Arbeitslose. Eine Änderung im Mitgliedsstatus muss jedes Jahr muss vom Mitglied an den Verein gemeldet werden. Liegt uns bis zum 31.01. eines Jahres kein Nachweis vor, wird automatisch der volle Beitrag eingezogen. Es erfolgt keine Rückvergütung.
4 Jugendliche bis 17 Jahre (Fußball und Tennis: Kinder bis 14 Jahre)
5 Zur Familie zählen Kinder bis 17 Jahre. Sind die Kinder Auszubildende, Studenten, Wehrpflichtige oder Zivildienstleistende, liegt die Altersgrenze bei 25 Jahren.
Allgemeine Hinweise:
• Alle Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge (insbesondere auch bei Kursen).
• Sportler, die in mehreren Abteilungen aktiv sind, müssen den Hauptvereinsbeitrag nur einmal bezahlen.
• Eintritte während des Jahres werden ebenfalls als Jahresbeitrag berechnet. Erfolgt der Eintritt nach dem 01. Juli, wird der halbe Hauptvereins- und Abteilungsbeitrag berechnet.
• Ein Austritt kann nur zum 31.12. eines Jahres erfolgen. Die schriftliche Kündigung muss bis zum 30.11. eingegangen sein.
• Der Jahresbeitrag des Hauptvereins und der Abteilungen ist jeweils ab dem 31. Januar fällig. Alle Beiträge werden im SEPA-Lastschriftverfahren erhoben (keine Rechnungen).