Beiträge

Hauptverein

Für die Mitgliedschaft im SV Söcking sind jährlich nachfolgende Beiträge zu entrichten. Zur Vereinfachung und Kostensenkung bitten wir das Lastschrift-Verfahren zu wählen. Wir nehmen am SEPA-Basislastschriftverfahren teil. Der Bankeinzug erfolgt im Voraus jeweils im I. Quartal des Jahres.
Ab dem 01.01.2024 gelten folgende Beiträge:

Erwachsene115,- Euro
Ermäßigte ¹65,- Euro
Jugendliche ² 65,- Euro
Familien ³205,- Euro
Aufnahmegebühr5,- Euro

¹) Ehegatten von Mitgliedern, Auszubildende, Studenten, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende, Rentner, Arbeitslose und Personen unter 26 Jahre. Eine Änderung im Mitgliedsstatus muss jedes Jahr vom Mitglied an den Verein gemeldet werden.
²) bis vollendetes 25. Lebensjahr
³) Zur Familie zählen Kinder/Jugendliche sowie Auszubildende, Studenten, Wehrpflichtige oder Zivildienstleistende bis zur Altersgrenze von 25 Lebensjahren

Eintritte / Austritte

Nach der Satzung des SV Söcking muß sowohl der Eintritt in den Verein (auch in einzelne Abteilungen) als auch der Austritt aus dem Verein (auch aus einzelnen Abteilungen) schriftlich über die Geschäftsstelle des Vereins erfolgen. Austritte sind nur zum Ende des Kalenderjahres möglich.

Abteilungsbeiträge (gültig ab dem 01. Januar 2024, in €)

ErwachseneErmäßigte/Jugend3Familie5
Badminton€ 50 € 35
Basketball€ 85€ 70
Fußball€ 75 € 70€ 95
Gymnastik/Fitness€ 70€ 65
Handball€ 85€ 70
Ski€ 50€ 30€ 95
Stockschießen€ 20
Tennis1€ 120€ 75
Theater
Tischtennis€ 55€ 45€ 70
Yoga/Pilates (+Gym./Fitness)2€ 140€ 120

1 Tennis erhebt, zusätzlich zum Abteilungsbeitrag, noch eine Platzarbeitsumlage von €50 pro Erwachsenem (*Ermäßigte/Jugendliche €25), die bei geleisteten Arbeitsstunden wieder rückvergütet werden.
2 Yoga und Pilates sind extra Angebote der Abteilung Gymnastik / Fitness. Mit einer Yoga/Pilates-Mitgliedschaft kann auch an allen Gymnastik- / Fitness-Abteilungskursen gratis teilgenommen werden.
3 Personen unter 26 Jahre, Ehegatten von Mitgliedern, Auszubildende, Studenten, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende, Rentner und Arbeitslose. Eine Änderung im Mitgliedsstatus muss jedes Jahr vom Mitglied an den Verein gemeldet werden. Liegt uns bis zum 31.01. eines Jahres kein Nachweis vor, wird automatisch der volle Beitrag eingezogen. Es erfolgt keine Rückvergütung.
4 Zur Familie zählen Kinder/Jugendliche sowie Auszubildende, Studenten, Wehrpflichtige oder Zivildienstleistende bis zur Altersgrenze von 25 Lebensjahren

Allgemeine Hinweise:
• Alle Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge (insbesondere auch bei Kursen).
• Sportler, die in mehreren Abteilungen aktiv sind, müssen den Hauptvereinsbeitrag nur einmal bezahlen.
• Eintritte während des Jahres werden ebenfalls als Jahresbeitrag berechnet. Erfolgt der Eintritt nach dem 01. Juli, wird der halbe Hauptvereins- und Abteilungsbeitrag berechnet.
• Ein Austritt kann nur zum 31.12. eines Jahres erfolgen. Die schriftliche Kündigung muss bis zum 30.11. eingegangen sein.
• Der Jahresbeitrag des Hauptvereins und der Abteilungen ist jeweils ab dem 31. Januar fällig. Alle Beiträge werden im SEPA-Lastschriftverfahren erhoben (keine Rechnungen).