Gemeinschaftsdienste/Platzarbeiten/Arbeitsstunden

Die während einer Tennissaison anfallenden allgemeinen Arbeiten werden von den Mitgliedern gemeinschaftlich erbracht, z.B.: Frühjahrs-Platzarbeiten, Hecken schneiden, Organisation von Festen und Turnieren sowie Einwintern der Anlage im Spätherbst. Besonders wichtige Termine sind die Platz- und Clubraumarbeiten zur Saisoneröffnung und zum Saisonabschluss. Wir freuen uns auch über die Unterstützung der Jugendarbeit (z.B. Verköstigung/Küchendienst, Punktspielbetreuung, Fahrtbegleitung bei Jugend-Auswärtsspielen) nach vorheriger Rücksprache mit den Jugendwarten.

Von jedem Erwachsenen und Jugendlichen* werden im Laufe eines Jahres fünf Arbeitsstunden erwartet.

Im Tennis-Mitgliedsbeitrag ist ein Zuschlag in Form der Platzarbeitsumlage enthalten. Für die Ableistung von Gemeinschaftsdiensten/Platzarbeiten werden pro Kalendarjahr Erwachsenen bis zu 50 Euro und Jugendlichen bis zu 25 Euro vergütet (Berechnungsbasis: max. 5 Std.pro Jahr, 10 Euro Erwachsene bzw. 5 Euro Jugendliche)*.

* Die Verpflichtung zu Arbeitsstunden beginnt in dem Kalenderjahr, in dem das 15. Lebensjahr vollendet wird. Der Stundensatz von 10 Euro wird erstmals in dem Kalenderjahr fällig, in dem das 19. Lebensjahr vollendet wird (hier keine Ermäßigung für Schüler/Studenten/Auszubildende).

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